A-6800 Feldkirch, Schloßgraben 10
T: +43 5522 71123 | F: DW 25
E: office@allgaeuer-partner.at
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Aktuelles
Mitteilungs- und Meldepflichten betreffend freie Dienstnehmer, Vortragende, Auslandszahlungen und Schwerarbeit
Unternehmer sollten Meldeverpflichtungen für Leistungen von Selbständigen, die Zahlung für Leistungen ins Ausland und die Verrichtung von Schwerarbeitstätigkeiten beachten.
USt-Befreiung für Güterbeförderungs- oder Umschlagsleistungen ab 1.1.2019 eingeschränkt
Eine EuGH-Rechtsprechung führt zu einer Änderung der Rechnungslegung und bringt in Höhe der nicht verrechneten Umsatzsteuer ein wirtschaftliches Risiko bei Nichtbeachtung. Die Finanzverwaltung gibt den betroffenen Unternehmern bis 31.12.2018 Zeit, ihre Rechnungslegung umzustellen.
Neue Selbständige: Rechtzeitige Überschreitungserklärung erspart Beitragszuschlag
Bei Feststellung der Pflichtversicherung im Nachhinein verhängt die Sozialversicherungsanstalt einen Beitragszuschlag von 9,3% der Beiträge.
Betriebsübergang: Gebührenbefreiung bei Ummeldung von Fahrzeugen
Für Neugründungen und Übertragungen von Betrieben sieht das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) eine Gebührenbefreiung für Zulassungsscheine im Zuge der Ummeldung von betrieblichen Kraftfahrzeugen vor.
Registrierkasse: Prüfung des Jahresbeleges
Für die Registrierkasse ist für das abgelaufene Geschäftsjahr ein Jahresbeleg zu erstellen, der spätestens bis zum 15.2.2018 zu prüfen ist.
Umsatzsteuer – wichtige Wahlrechte zu Jahresbeginn
Möchte ein Unternehmer von der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerung zur Soll-Besteuerung wechseln, freiwillig die monatsweise Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) durchführen oder in die Kleinunternehmerregelung zurückkehren, muss auf die entsprechenden Fristen zur Antragstellung geachtet werden.
Lohndumping-Fallen vermeiden
In der täglichen Lohnabrechnungspraxis können hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping diverse „Fallen“ lauern, die zu Gesetzesverletzungen und Strafen führen.
Steuertipps für Unternehmer zum Jahresende
Vor dem Jahresende sollten alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu gestalten, überprüft werden. Neben Gewinnfreibetragsoptimierung, Antrag auf Energieabgabenvergütung und Beschäftigungsbonus sollen folgende Steuertipps als Entscheidungshilfe dienen.








