A-6800 Feldkirch, Schloßgraben 10
T: +43 5522 71123 | F: DW 25
E: office@allgaeuer-partner.at
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Aktuelles
Vermietung von Liegenschaften an den Gesellschafter-Geschäftsführer
Wird eine Vermietung von Liegenschaften an den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu Bedingungen wie zwischen Fremden abgeschlossen, sind steuerliche Konsequenzen kaum zu vermeiden.
Umsatzsteuer bei Dreiecksgeschäften
Bei Lieferungen von Waren an denen mehrere, in unterschiedlichen Staaten ansässige Unternehmer beteiligt sind, kann es aus umsatzsteuerlicher Sicht für den österreichischen Unternehmer zu zusätzlichen Verpflichtungen kommen.
Arzt-Nachfolge steuerschonend in die Ordination einbinden
Das Ärzte- und Zahnärztegesetz sieht neben der auf ein reines Innenverhältnis gestützten Ordinations- und Apparategemeinschaft auch die Möglichkeit der Bildung von Gruppenpraxen als echte Behandlungsgesellschaften vor.
Registrierkasse: Erleichterungen für Vereine
Begünstigte Vereine sind für bestimmte Bereiche zur Gänze von der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht befreit.
Kommunalsteuerpflicht bei ausländischer Arbeitskräfteüberlassung?
Durch die Anknüpfung an eine inländische Betriebsstätte wird die Arbeitskräfteüberlassung durch ein in- oder ausländisches Unternehmen gleich behandelt. Ohne Bedeutung sind der Wohnsitz und die Staatsbürgerschaft der überlassenen Person.
Trinkgelder: steuerfrei oder nicht?
Wird im Zuge eines Restaurantbesuches dem Kellner ein Trinkgeld gewährt, so stellt sich die Frage, ob dieses zu versteuern ist. Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern ist nämlich nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gegeben.
19.000 Bank-Meldungen zu Kapitalzuflüssen aus Schweiz und Liechtenstein
Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Finanzminister Schelling sind von den Banken bereits über 19.000 Zufluss-Meldungen bei der Finanzverwaltung eingelangt.
Gewinnfreibetrag: 2017 wieder breitere Wertpapierauswahl
Natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmerschaften (z.B. OG, KG), die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit) erzielen, dürfen 2017 neben Wohnbauanleihen auch wieder andere Wertpapiere erwerben, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag auszunutzen.








