A-6800 Feldkirch, Schloßgraben 10
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E: office@allgaeuer-partner.at
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Aktuelles
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von Dienstnehmern
Dienstgeber, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich ein Jahr vor Beginn der Entgeltfortzahlung nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA einen Zuschuss, wenn der Dienstnehmer arbeitsunfähig ist.
Welche Steuern fallen beim Waldverkauf an?
Beim Verkauf von forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist steuerlich einiges zu beachten. Aus Sicht des Steuerrechts werden zumindest zwei Wirtschaftsgüter, nämlich der nackte Grund und Boden sowie das stehende Holz verkauft. Der Gewinn aus der Veräußerung des Grund und Bodens unterliegt der ImmoESt, der Gewinn aus der Veräußerung des stehenden Holzes hingegen unterliegt dem allgemeinen Einkommensteuertarif (0-55%).
Fristverlängerung für Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen
Im Juni 2022 wurde eine erneute Verlängerung der Fristen für die Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Anti-Teuerungspaket gegen Einkommensverlust
Die Regierung hat ein milliardenschweres Paket gegen die Teuerung geschnürt. Mit dem Anti-Teuerungspaket will die Regierung ab 2023 auch die kalte Progression abschaffen.
Haftung des Rechtsanwalts für ImmoESt
Die Einhebung bzw. Abfuhr der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) erfolgt durch Parteienvertreter, das sind Notare oder Rechtsanwälte, mittels Selbstberechnung. Die Parteienvertreter kann eine Haftung im Zusammenhang mit einer nicht korrekten Abfuhr der ImmoESt treffen.
Steuerliche Behandlung von Bitcoin-Mining
Beim Bitcoin-Mining handelt es sich um die Zurverfügungstellung von Rechenleistung an das Bitcoin-Netzwerk. Durch diesen Vorgang wird die Bitcoin-Datenbank (Blockchain) im Durchschnitt alle zehn Minuten um einen neuen Block erweitert und somit das Netzwerk aufrechterhalten.
Befreiung von der ImmoESt beim Grundstückstausch
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen ein Grundstückstausch nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
Unterstützung von Flüchtlingen im Ukraine-Krieg
Wegen des Krieges in der Ukraine wollen viele die dortige Not durch eine Spende oder Hilfsgüterlieferungen lindern. Hilfsgüterlieferungen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen sind dabei als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln.