A-6800 Feldkirch, Schloßgraben 10
T: +43 5522 71123 | F: DW 25
E: office@allgaeuer-partner.at
A-6800 Feldkirch, Schloßgraben 10
T: +43 5522 71123 | F: DW 25
E: office@allgaeuer-partner.at
Aktuelles
Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung
Der Hälftesteuersatz für Betriebsveräußerung steht bei unmittelbar nachfolgender Aufnahme einer
Beschäftigung nicht zu.
Verteilung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Um Schwankungen des Einkommens aufgrund äußerer Einflüsse abzumildern, können Land- und
Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen eine Verteilung des Gewinns auf drei Jahre
beantragen.
Gewinnfreibetrag 2021 optimal nutzen
Vor dem Jahresende ist es ratsam zu prüfen, ob alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis zu
optimieren, ausgeschöpft wurden. Eine Möglichkeit ist der Gewinnfreibetrag, mit dem für
Unternehmer ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes der
Arbeitnehmer erreicht wurde.
Einschränkung der Steuerfreiheit von COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der
Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.
Buchungsplattformen: Finanz erhält Vermietungsdaten
Seit 1.1.2020 gelten umsatzsteuerliche Aufzeichnungs- und Übermittlungspflichten für Betreiber
von elektronischen Plattformen (z. B. Airbnb), die Lieferungen oder sonstige Leistungen an
Konsumenten in Österreich unterstützen.
Folgen einer finanzstrafrechtlichen Verurteilung
Verkürzt ein Steuerpflichtiger Abgaben und kommt es zur Verurteilung des Täters, werden neben
der Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafen unter Umständen auch noch andere Konsequenzen
schlagend, wie etwa der automatische Verlust der Gewerbeberechtigung.
Ausdehnung der begünstigten Kostenübernahme für „Öffi-Tickets
Mit 1.7.2021 wurde das „Jobticket“ zum „Öffi-Ticket“ ausgeweitet. Somit sind seit 1.7.2021
Wochen-, Monats- oder Jahreskarten und auch der Kostenersatz an Mitarbeiter steuerfrei.
Planungsrechnung für 2021
Das Rechnungswesen ist überwiegend an der Vergangenheit orientiert. Für die
Unternehmensführung sind aber vor allem die kommenden Entwicklungen
entscheidungsrelevant. Eine Planungsrechnung kann neben ihrer betriebswirtschaftlichen
Bedeutung auch für steuerliche Zwecke und Gestaltungen genutzt werden.