A-6800 Feldkirch, Schloßgraben 10
T: +43 5522 71123 | F: DW 25
E: office@allgaeuer-partner.at
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Aktuelles
Verlängerung der Stundungen, Ratenzahlungen und der Kurzarbeit
Vom Parlament wurde die Verlängerung der Stundung von Steuern und Abgaben um weitere
drei Monate bis 30.6.2021 beschlossen. Damit verschiebt sich auch die Möglichkeit des COVID-
19 Ratenzahlungsmodells um drei Monate nach hinten. Auch die Kurzarbeit wurde bis Ende Juni
2021 verlängert.
Empfängerbenennung: Keine unzumutbaren Aufträge!
Um Streitigkeiten mit dem Finanzamt über den wahren Empfänger von Zahlungen und damit
über die Anerkennung von Betriebsausgaben zu vermeiden, sollten regelmäßig alle zumutbaren
Abfragen hinsichtlich der eigenen Subunternehmer durchgeführt, ausgedruckt und archiviert
werden.
Verlängerung des NPO-COVID-9-Zuschusses
Der NPO-Unterstützungsfonds wird um ein weiteres Quartal verlängert. Anträge für das 4. Quartal
2020 können bis 15.5.2021 gestellt werden.
Unterliegen COVID-19-Förderungen der Einkommensteuer?
Durch die Vielzahl an unterschiedlichen COVID-19-Förderungen werden derzeit die Unternehmer
intensiv gefordert. Wir geben Ihnen einen Überblick über die ertragsteuerliche Behandlung von
Förderungen im Allgemeinen sowie einiger ausgewählter COVID-19-Förderungen im Speziellen.
Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen
Wird eine Selbstanzeige erst anlässlich finanzbehördlicher Prüfungshandlungen erstattet, muss
für die strafbefreiende Wirkung dieser Selbstanzeige zusätzlich zu den verkürzten Abgaben auch
eine Abgabenerhöhung entrichtet werden.
Ausfallsbonus bis zu 30% des Umsatzes
Mit dem Ausfallsbonus kann zusätzliche Hilfe bis zu 30% des Umsatzes mit einem Deckel von €
60.000 pro Monat beantragt werden. Die gestaffelte Hilfe ist ab 16.2. beantragbar.
Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuch
Der Nationalrat hat die gesetzliche Verlängerung der 12-Monats-Frist für die Einreichung des
Jahresabschlusses beim Firmenbuch ausgeweitet.
Der Brexit und seine umsatzsteuerlichen Auswirkungen
Großbritannien ist am 31.1.2020 endgültig aus der EU ausgetreten und hat keine Verlängerung
der steuerlichen Übergangsphase beantragt, weshalb Großbritannien aus steuerlicher Sicht seit
1.1.2021 Drittlandsstatus hat.