A-6800 Feldkirch, Schloßgraben 10
T: +43 5522 71123 | F: DW 25
E: office@allgaeuer-partner.at
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Aktuelles
Steuertipps für Unternehmer zum Jahresende 2020
Kurz vor dem Jahresende sollten nochmals alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2020 zu
gestalten und zu optimieren, überprüft werden. Folgende ausgewählte Steuertipps können
Unternehmern dabei als Entscheidungshilfe dienen.
Landwirtschaftliche Fragestellungen zur Investitionsprämie
Die Investitionsprämie steht Unternehmern aller Branchen (also auch Landwirten) zu. Anträge,
die im Betrachtungszeitraum zwischen 1.9.2020 und 28.2.2021 eingebracht werden, sind
aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.
Sozialversicherungspflicht von Gewinnausschüttungen an Geschäftsführer
Durch den automatischen Datenaustausch ist die SVS nunmehr in der Lage, den Gesellschafter-
Geschäftsführern für zugeflossene Gewinnausschüttungen die entsprechenden
Sozialversicherungsbeträge vorzuschreiben.
Gemischte Liegenschaftsschenkung kann der Immobilienertragsteuer unterliegen
Bei der Übertragung von Liegenschaften, die dem Grunde nach Schenkungen darstellen sollten,
ist zu prüfen, ob dies auch aus ertragsteuerlicher Sicht gilt. Andernfalls können auch nachteilige
steuerliche Konsequenzen drohen. Eine sorgfältige Prüfung im Vorfeld ist daher geboten.
Vorsteuerabzug bei Vermietung einer Wohnung an GmbH-Gesellschafter
Werden von einer GmbH angeschaffte bzw. hergestellte Immobilien an ihren Gesellschafter
vermietet, so steht der Vorsteuerabzug auf Ebene der GmbH nur dann zu, wenn die Überlassung
an den Gesellschafter eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.
Einschränkung bei der Verwertung von Verlusten
Für Betriebe, die unkörperliche Wirtschaftsgüter verwalten, oder für Beteiligung, bei denen das
Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, kann ein Verlustabzug ausgeschlossen
werden.
Möglichkeiten der Gebäudeabschreibung
Die Höhe der Abschreibung von Gebäuden ist – abhängig von der Zugehörigkeit zum Betriebs-
oder Privatvermögen – gesetzlich verankert.
Behördliche Prüfungen von Corona-Förderungen
Im Rahmen der Covid-19-Hilfen konnten und können von betroffenen Unternehmen diverse
Garantien und Zuschüsse beantragt werden. Die von den Unternehmen zur Erlangung dieser
Förderungen bekannt gegebenen Daten und Auskünfte werden vom Finanzamt aufgrund eines
eigens beschlossenen Gesetzes überprüft.