A-6800 Feldkirch, Schloßgraben 10
T: +43 5522 71123 | F: DW 25
E: office@allgaeuer-partner.at
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Aktuelles
Ferialpraktikanten – Was ist zu beachten?
In den Sommermonaten nutzen viele Schüler und Studenten die Gelegenheit, erste berufliche
Erfahrungen zu sammeln und sich ihr Taschengeld durch einen Ferialjob aufzubessern. Für den
Dienstgeber stellt sich dabei die Frage, ob solche Praktikanten bei der Sozialversicherung
anzumelden sind.
Betriebliche Sommerfeste – steuerlich abzugsfähig?
Für betriebliche Sommerfeste können Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von
Geschäftsfreunden unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden
Hälftesteuersatz für die Betriebsveräußerung für (pensionierte) Ärzte
Mit dem 3. Corona-Gesetz wurde sichergestellt, dass Ärzte, die nach Vollendung des 60. Lebensjahres ihre Praxis veräußert oder aufgegeben haben und dabei von der begünstigten Besteuerung mit dem halben Durchschnittssteuersatz Gebrauch gemacht haben, bei Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit während der Corona-Pandemie (im Jahr 2020) diesen begünstigten Hälftesteuersatz behalten können.
Steuerfreiheit für Corona-Zuschüsse
Mit dem Beschluss des 3. Corona-Gesetzes wurde klargestellt, dass Zuschüsse im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise einkommensteuerfrei sind.
Corona und Pendlerpauschale
Auch in Zeiten von Corona-bedingten Einschränkungen behalten Pendler weiterhin den vollen Anspruch auf das Pendlerpauschale, selbst wenn sie die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – etwa wegen Telearbeit oder Dienstverhinderung – weniger häufig zurücklegen.
Umwandlung einer GmbH – Alternative in Corona-Zeiten?
Die Wahl der Rechtsform wird vor allem von den persönlichen Interessen der Unternehmer, den rechtlichen Rahmenbedingungen (Haftungsbeschränkungen) und den betriebswirtschaftlichen Anforderungen beeinflusst. Verändern sich diese, kann in manchen Fällen eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.
Corona-Zulagen und -Bonuszahlungen bis € 3.000 steuerfrei
Werden Mitarbeiter, die in der derzeitigen Corona-Krisensituation Außergewöhnliches leisten, vom Arbeitgeber extra entlohnt, dann sollen diese Bonuszahlungen und Zulagen bis zu einem Betrag von € 3.000 steuerfrei gestellt werden.
Steuerliche Erleichterungen im Zusammenhang mit Corona
Neben den Bereichen Soforthilfe, Härtefallfonds, Corona Hilfs-Fonds, Kreditgarantien und Haftungen beinhaltet das Hilfspaket der Bundesregierung auch Steuerstundungen und Ratenzahlungen von zu entrichtenden Abgaben sowie die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020.