A-6800 Feldkirch, Schloßgraben 10
T: +43 5522 71123 | F: DW 25
E: office@allgaeuer-partner.at
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Aktuelles
A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitenden Dienstreisen
Dienstnehmer, die im Auftrag des Arbeitsgebers ins EU/EWR-Ausland bzw. in die Schweiz reisen, haben eine A1-Bescheinigung mit sich zu führen.
Anstellung von Ärzten in Ordinationen und Gruppenpraxen nunmehr möglich
Die Anstellung von Ärzten in Ordinationen oder Gruppenpraxen war gesetzlich zunächst nicht vorgesehen war. Aufgrund einer Änderung des Ärztegesetzes ist nun aber die Anstellung von Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Erstattung von Vorsteuerbeträgen aus EU-Mitgliedstaaten bis 30.09.2019
Ein Antrag auf Vorsteuererstattung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist möglich, sobald österreichische Unternehmer im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen und in den ausgestellten Rechnungen ausländische Vorsteuer ausgewiesen ist.
Steuerliche Begünstigung für Vereine bewahren
Wenn der Verlust der steuerlichen Begünstigungen für den gesamten Verein droht, kann eine Einbringung des begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes in eine körperschaftsteuerpflichtige Tochter-GmbH helfen.
Neue Meldeverpflichtung bei Steuerrückerstattung durch Ausländer
Mit 1.1.2019 wurde das Verfahrens zur Rückerstattung österreichischer Lohn-, Kapitalertrag- und sonstiger Abzugsteuern geändert. Ausländische Vergütungsempfänger haben nun vor Stellung eines Rückerstattungsantrags eine elektronische Voranmeldung durchzuführen.
Reisekosten bei Fortbildungen
Wenn eine Reise nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist, sind die Kosten dafür nicht steuerlich abziehbar. Das gilt aber nicht für die am Reiseort angefallenen Kurskosten.
Selbstanzeige bei Meldeverstößen nach dem WiEReG
Alle meldepflichtigen Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) im Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden. Bei Verstößen gegen diese Meldepflicht kann es zu Strafen kommen, die jedoch bei rechtzeitiger Selbstanzeige verhindert werden können.
Vermietung von Liegenschaften an den Gesellschafter einer GmbH
Die Kriterien zur Beurteilung des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung wurden von der Finanzverwaltung infolge der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) überarbeitet.