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T: +43 5522 71123F: DW 25
E: office@allgaeuer-partner.at

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Rechtsformvergleich

Rechtsformunterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften
Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern unter anderem auch sozialversicherungs-, zivil- und gesellschaftsrechtliche. Bei der Wahl der richtigen Rechtsform sollte daher unbedingt ein Experte zurate gezogen werden.

Personengesellschaft (OG, KG)

Gründungskosten

  • Geringe Kosten
  • Gesellschaftsvertrag ist formfrei
  • Firmenbuch-Eintragungsgebühr ist zu entrichten

Kapital

  • Gesellschafter leistet eine Kapitaleinlage in frei wählbarer Höhe
  • Einlage einer Arbeitsleistung ist möglich

Haftung

  • OG: alle Gesellschafter haften unbeschränkt
  • KG: zumindest einer der Gesellschafter muss unbeschränkt haften (Komplementär)
  • die restlichen Gesellschafter haften grundsätzlich beschränkt mit ihrer Hafteinlage (Kommanditisten)
  • Höhe der Hafteinlage ist frei wählbar und im Firmenbuch einzutragen

Entnahmen/Ausschüttung

  • Entnahme durch den Komplementär prinzipiell immer möglich
  • Kommanditist hat nur ein Gewinnentnahmerecht

Steuersubjekt/Besteuerungssystematik

  • Gesellschaft hat ihren Gewinn/Verlust zu ermitteln
  • der ermittelte Gewinn ist entsprechend den Beteiligungsverhältnissen auf die Gesellschafter aufzuteilen
  • Gewinn-/Verlustanteil unterliegt bei den natürlichen Personen als Gesellschafter der Einkommensteuer, bei juristischen Personen der Körperschaftsteuer
  • Sonderbilanzen der Gesellschafter (z. B. für Firmenwert bei Beteiligungserwerb) ergänzen die Ergebnisermittlung

Verlustausgleich

  • Verluste werden den Gesellschaftern direkt zugerechnet (Transparenzprinzip)

Gewinnfreibetrag

  • Natürliche Personen können bei betrieblichen Einkünften einen Grundfreibetrag von 13 % des Gewinns geltend machen
  • maximal jedoch 13 % von € 30.000,00
  • darüber hinaus steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu
  • der Freibetrag kann allerdings in Summe maximal € 45.350,00 betragen
  • der Grundfreibetrag steht auch Basispauschalierern zu

Thesaurierung

  • Nicht entnommene Gewinne werden nicht begünstigt besteuert

 

Kapitalgesellschaft (GmbH)

Gründungskosten

  • Höhere Kosten
  • Gesellschaftsvertrag ist notariatsaktpflichtig
  • Firmenbuch-Eintragungsgebühr ist zu entrichten

Kapital

  • Mindestkapital einer GmbH beträgt € 35.000,00
  • für Neugründer gibt es ein Gründungsprivileg (Stammkapital beträgt für 10 Jahre: € 10.000,00)

Haftung

  • Gesellschafter haften beschränkt
  • Vorsicht bei eigenkapitalersetzenden Leistungen (Gesellschafterkredite an nicht kreditwürdige Kapitalgesellschaften)
  • verschuldensabhängige Geschäftsführer-Haftung u. a. für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und verspätete Anmeldung der Insolvenz

Entnahmen/Ausschüttung

  • Ausschüttung des Bilanzgewinnes nur mit einem Gesellschafterbeschluss möglich

Steuersubjekt/Besteuerungssystematik

  • Die Gesellschaft selbst ist Steuersubjekt
  • unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer
  • Gewinnausschüttungen (Dividenden) der Kapitalgesellschaft unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) und sind bei natürlichen Personen endbesteuert
  • KESt ist von der Kapitalgesellschaft an das Finanzamt abzuführen

Verlustausgleich

  • Verluste bleiben bei der Gesellschaft (Trennungsprinzip)
  • Abmilderung durch Gruppenbesteuerung

Gewinnfreibetrag

  • Kapitalgesellschaften können keinen Gewinnfreibetrag geltend machen

Thesaurierung

  • Nicht ausgeschüttete Gewinne werden nur mit Körperschaftsteuer belastet

 

Stand: 2. Jänner 2017

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